Ministerium für Generationen, Frauen, Familie und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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Landtag vereinfacht Bürgerbegehren in NRW

Bürgerinnen und Bürger in NRW haben es künftig leichter, unmittelbar an der politischen Willensbildung mitzuwirken: Der nordrhein-westfälische Landtag hat beschlossen, die Hürden für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu senken. »Eine lebendige Demokratie lebt von aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten. Sie bieten die Chance, aus Betroffenen Beteiligte zu machen«, betonte Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf.

Die im Landtag beschlossene Änderung der Gemeindeordnung führt zu einer Reihe von Neuerungen. So wurden die Anforderungen an das erforderliche Quorum für einen Bürgerentscheid gesenkt. Bislang war die Zustimmung von 20 Prozent der Stimmberechtigten erforderlich. Künftig ist das Quorum nach Größe der Städte gestaffelt. In Städten mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohner/innen müssen mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten zustimmen. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohner/innen sinkt das Quorum auf zehn Prozent der Stimmberechtigten.

Mit Inkrafttreten der Änderungen dürfen Bürgerinnen und Bürger in NRW zudem über Fragen der Bauleitplanung abstimmen, beispielsweise über den Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete. Der bisher erforderliche Vorschlag zur Deckung der Kosten eines Bürgerbegehrens entfällt. An seine Stelle tritt eine Kostenschätzung der Verwaltung.

Nach Angaben des Vereins »Mehr Demokratie« wurden in Nordrhein-Westfalen von 505 seit 1994 eingereichten Bürgerbegehren 227 aus formalen Gründen von den Räten gestoppt. Das entspricht einem Anteil von rund 45 Prozent. 166 mal hatten die NRW-Wähler per Bürgerentscheid das letzte Wort. Dabei konnten sich 59 Bürgerbegehren durchsetzen, bei 81 Abstimmungen wurde hingegen das Quorum nicht erreicht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verein, der sich für die Stärkung direktdemokratischer Verfahren engagiert, die beschlossene Reform. Für die Zukunft rechnet er mit einem deutlich geringeren Anteil unzulässiger Bürgerbegehren und mit mehr gültigen Bürgerentscheiden.

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